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Drastische Strafen für Lawinenverursacher?

Interview mit Dieter Stopper zu den Themen, was ich als Skitourengeher oder Freerider beachten sollte

(25.02.2010 / Christian Dohm) Aufgrund der relativen Schneearmut in den Alpen in diesem Winter, dem vergleichsweise schlechten Schneedeckenaufbau und den vielen Meldungen über Lawinenunglücke erwägt Italien drastische Strafen für unvorsichtige Skifahrer. In den letzten Tagen mehrten sich die Meldungen, dass Haftstrafen für Personen geplant seien, die eine Lawine auslösen, die Todesopfer zur Folge haben.

Zwischenzeitlich berichteten aber einige Medien (z.B. die Südtirolnews), dass das Auslösen einer Lawine auch zukünftig nicht mit Haftstrafen bestraft werde. Nach Aussagen von Dr. Oskar Peterlini (Senator) gegenüber SüdtirolNews ist das auch für die Neuregelung des Lawinen-Gesetzes nicht vorgesehen. Derzeit liege ein Abänderungsvorschlag von Giacomo Santini (Popolo della Libertà) dem Senat vor. Dieser sehe für das Auslösen einer Lawine, Geldstrafen von 500 bis zu 3.000 Euro vor, jedoch keine Gefängnisstrafen.

Outdoor.de sprach mit Dieter Stopper über diese Thematik.


Wenn ich eine Lawine auslöse, kann ich als Tourengeher oder Freerider haftbar gemacht werden?

Ja, eine Haftung ist prinzipiell möglich. Und zwar in zivilrechtlicher als auch in strafrechtlicher Hinsicht. Wie unterscheiden sich die zwei Bereiche? Beim Zivilrecht geht es ums Geld. Der eine hat einen materiellen Schaden, den der andere zu begleichen hat, falls er denn was falsch gemacht hat. Beim Strafrecht geht es hingegen darum, ob die Allgemeinheit ein Interesse an einer Bestrafung hat. Wer zum Beispiel zu schnell fährt, muss niemanden materiell schädigen, bekommt aber trotzdem ein Bußgeldbescheid.

Um bei einer Lawinenauslösung zu bleiben: Ob eine Haftung oder eine Strafe in Frage kommt, ist sehr vom Einzelfall abhängig! Fangen wir mal mit den Ländern Österreich, Deutschland und der Schweiz an. Soweit mir bekannt, kann ein Lawinenauslöser hier nur dann bestraft werden, falls tatsächlich eine Person verletzt oder getötet wurde; zumindest muss eine wirkliche Gefährdung vorgelegen haben. Haftung kommt nur dann in Frage, falls auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Zweitens ist es entscheidend, ob der Auslöser der Lawine fahrlässig gehandelt hat. Falls der Tourengeher umsichtig und vorsichtig handelte und trotzdem eine Lawine auslöste, verhielt er sich eben nicht fahrlässig. Haftung und Strafe sind dann ausgeschlossen.

In Italien gehen die Uhren anders! Das fahrlässige Auslösen von Lawinen wird hier schon bestraft, egal ob eine Person verletzt oder zu Tode kam. Nicht einmal eine tatsächliche Gefährdung ist nötig. Das fahrlässige Auslösen einer Lawine reicht aus, um bestraft zu werden!

Gibt es oder gab es in Italien bei Lawinengefahr ein grundsätzliches Verbot eine Tour zu gehen?

Im hinteren Schnalstal wurde vorübergehend das Verlassen der Piste prinzipiell verboten. Dieses Verbot ist allerdings wieder aufgehoben worden. Erstens ist es juristisch nicht haltbar, denn hier wurde eindeutig das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und zweitens ist so ein rigoroses Verbot fremdenverkehrsmäßig ein ganz grober Schnitzer. Also wurden die Verbotstafeln wieder eingesammelt. Interessant ist noch zu bedenken, was solche pauschalen Verbote für eine Auswirkung auf unser gesamtes Leben hätten: Autofahren kann gefährlich sein, also verbieten! Arbeitsunfälle sind auch schon vorgekommen, also Arbeiten verbieten! Und um es auf die Spitze zu treiben: Es gibt Menschen, die beim Sex einen Herzinfarkt erlitten. Also Fortpflanzung ade! Würden wir solch ein Verbot folgen, wären wir in 100 Jahren alle ausgestorben. Daraus folgt, Leben ist lebensgefährlich! Mit übertriebenem Schutz des Lebens bringen wir uns um! Deshalb muss vor Erhebung von Verboten immer eine Abwägung zwischen der entscheidend wichtigen Freiheit und der Einschränkung stattfinden.

Betrifft dies nur Tourengeher und Freerider? Was ist, wenn ich mit Schneeschuhen oder als Winterwanderer unterwegs bin?

Welche Sportgeräte der Lawinenauslöser an den Füßen hatte, ist wurscht. Um Haftung oder Strafe prinzipiell auszuschließen hilft nicht einmal das Barfußgehen im Schnee!

Inwiefern macht hier das Recht aus deiner Sicht Sinn?

Falls einer einen Schaden fahrlässig verursacht, sollte er für den materiellen Schaden geradestehen. Und falls einer ein Gesetz bricht, muss er dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Wer sich zu diesen Grundsätzen nicht bekennt, predigt Anarchie. Soweit so klar, bis auf eine gigantische Winzigkeit: Was ist fahrlässiges Verhalten? Allzu schnell werden Freerider und Skitourengeher in der Presse, von Laien und „Experten“ als hirnlose Deppen und Kamikazes hingestellt, falls eine Lawine abging. Nach dem Motto: War ja eh völlig klar!

Hierzu ein Gedankenexperiment: Man nehme alle Lawinenexperten dieser Welt und versammle diese vor einem Hang mit Lawinengefahr. Dann stelle man den Experten die Frage, wo im Hang und bei welcher Zusatzbelastung eine Lawine ausgelöst werden wird. Die wirklichen Experten werden folgende Aussage machen: „So detailliert gefragt, kann ich nur eine Antwort geben: Keine Ahnung! Mit Sicherheit sind Lawinenabgänge nicht vorherzusagen! Mehr als Wahrscheinlichkeiten kann ich nicht angeben. Als Experte sind mir die Grenzen meiner Kunst sehr wohl bewusst!“. Aus meiner Sicht ist es deshalb von größter Wichtigkeit bei zivilrechtlichen und strafrechtlichen Auseinandersetzungen auf den Sachverstand von wirklichen Experten (z. B. Lawinenwarnzentralen oder eidgenössische Schnee- und Lawinenforschung Davos) zurück zugreifen.

Gibt es Situationen, in denen grundsätzliche Sperrungen aus deiner Sicht Sinn machen?

Ja, ein gutes Beispiel ist das Skigebiet Albonagrat am Arlberg. Hier gibt es einen gigantischen und steilen Nordhang oberhalb der Piste. Der Nordhang ist einfach zu erreichen und lädt deshalb ein, runter zu fahren. Falls hier eine Lawine abgeht, kann die Skipiste darunter überspült werden. Soweit ich weiß ist die Hangkante dauerhaft oben abgesperrt und die Einfahrt in den Hang verboten. Wünschenswert wäre, dass nur ab mäßiger Lawinengefahr der Hang gesperrt werden würde. Aus organisatorischen Gründen – Schilder und Absperrung immer wieder aufstellen und dann wieder abbauen – kann ich schon nachvollziehen, dass die Verantwortlichen den Hang während der ganzen Saison sperren. Diese Sperrung bedeutet aber nicht das Aus für den Albonagrat als Freeridegebiet. Da gibt es noch jede Menge andere Varianten, die sehr lohnend sind! Für mich war die Sperrung dieses Hanges deshalb immer zu verschmerzen.

Häufig werden vor Gericht Fälle behandelt, die Skilehrer wegen ihrer erhöhten Sorgfaltspflicht und aufgrund ihrer Ausbildung betreffen. Haften Skilehrer und Bergführer mehr als normale Skifahrer?

Der Sorgfaltsmaßstab an Skilehrer und Bergführer ist strenger. Diese professionellen Berufsgruppen haften nicht „mehr“ sondern „früher“ als Laien. Von Berg- und Skiführern oder Skilehreren wird erwartet, dass sie sich besonders umsichtig und professionell verhalten. D. h. allerdings nicht, dass diese Berufsgruppen immer besonders vorsichtig zu Werke gehen müssen! Denn wer sein Risiko in einen Lawine zu kommen auf Null reduzieren will, bleibt am besten zu Hause. Wer sich von einem Berg- und Skiführer auf der Haute Route führen lässt, kann ein angepasstes Risikomanagement erwarten, aber keine völlige Gefahrlosigkeit. Die gibt es im winterlichen Hochgebirge nicht.

Inwiefern kann denn die Lawinenauslösung direkt mir zugeordnet werden? Stichwort: Fernauslösung.

Eines zeigt die moderne Lawinenkunde und Lawinenunfallstatistik: Die meisten Beteiligten bei einem Unfall oder Vorfall lösen die Lawine selbst aus. Das heißt nicht, dass alle gleichzeitig die Lawine auslösen, sondern meist nur einer aus der Gruppe. Bei mehreren Beteiligten ist es meist unmöglich, die Auslösung einer Person sicher zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für Fernauslösungen. Mir ist kein juristischer Fall bekannt, bei dem einer Person eine Fernauslösung erfolgreich zu Last gelegt werden konnte.

Es gibt allerdings tatsächlich einzelne Fälle, bei denen an der Auslösung völlig Unbeteiligte von Lawinen verschüttet wurden, welche von anderen Gruppen oder Personen verursacht wurden. Tragisch! Wer allerdings wirklich was für die Risikoreduktion bezüglich Lawinen tun will, sollte primär sich und seine Gruppe an der Nase fassen und nicht auf das Verhalten von anderen Schneesportlern schielen.

Sollte man sich als Skitourengeher aufgrund der aktuellen Diskussion nun anders verhalten?

Nein, falls wir wegen jeder Sau die grunzt, unser Verhalten umstellen würden, kämen wir nicht mehr zum leben. In so fern bleibt die Empfehlung: Gutes Risikomanagement – vor allem durch Auswahl der passenden Tour zur Lawinensituation und zum persönlichen Können – und möglichst oft ab in den Schnee!

 

Dieter Stopper ist Bergführer und Sachverständiger für Berg- und Kletterunfälle der Regierung Oberbayern.

 

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