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China beschränkt Alter für Everest-Besteigungen

Genehmigung für Alpinisten von 18 bis 60 Jahren

(21.06.2010 / Jennifer Jabilonski) Nach Angaben von Presseberichten sowie Kletter-und Trekking Agenturen in Nepal, hat die Chinese Tibet Mountaineering Association (CTMA) mit Sitz in Lhasa, am 10. Juni 2010 eine Altersbegrenzung für Mount Everest Begehungen beschlossen. Demnach werde Bergsteigern unter 18 Jahren und über 60 Jahren die Begeigung des Mount Everest über die tibetanische Nordseite untersagt. Die CTMA ist die offizielle Stelle, bei der Bergsteiger vorab die Erlaubnis zu Besteigung von Gipfeln in Tibet ersuchen müssen. Anlass für die Verschärfung der Auflagen war die Expedition von Jordan Romero (USA), der am 22. Mai 2010 im Alter von 13 Jahren als jüngster Besteigersteiger den Mount Everest bezwang.

Die Nordwand des Mount Everest

Während die Restriktionen für minderjährige und unerfahrene Bergsteiger von der International Mountaineering and Climbing Federation (UIAA) begrüßt wurden, äußerte sich der UIAA President Mike Mortimer kritisch über die chinesische Entscheidung, das Maximalalter für Mount Everest Besteigungen auf 60 Jahre zu begrenzen. Seiner Meinung nach sei ein Maximalalter „äußerst willkürlich“, da ältere Kletterer einen deutlich höheren Erfahrungsschatz aufwiesen als jüngere Alpinisten. Vielmehr setze sich die UIAA dafür ein, Bergsteiger jeden Alters- und Sozialschichten für das Klettern und Bergsteigen zu ermutigen.

 

Nach Angaben von Lindsay Griffin vom British Mountaineering Council (BMC) sei es bisher unklar, ob das Alterslimit auch für andere Gipfel der Himalaya-Region zum Tragen komme. Darüber hinaus verweist sie auf Sonderregelungen, bei der speziell Bergsteiger über 60 Jahren nach Vorlage eines Gesundheitszeugnisses auch außerhalb der festgelegten Altersbestimmungen eine Erlaubnis von der CTMA ausgestellt bekommen können.

Weitere Informationen unter www.theuiaa.org und www.thebmc.co.uk.

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